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Prüfplakette

 

 

Da immer wieder mal die Fragen kommen,
hier die wichtigsten Antworten aus der ADAC-Motorwelt 04/2019. (1:1 übernommen)

 

Alles auch auf  www.adac.de/hu  nachlesbar .

 

 

1. Wo genau steht, wann die nächste HU fällig ist?

Bei neuen PKW ist die technische Überprüfung erst nach drei Jahren fällig, danach dann alle zwei Jahre. (Aufgepasst:  Bei neuen Zweirädern  nach zwei Jahren !)

Eine Übersicht über die Fristen für andere Fahrzeugarten finden Sie auf adac.de/hu.
Wann die nächste Überprüfung zu absolvieren ist , steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und auf der Plakette am Kfz-Kennzeichen.

 

2. Darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Nein, auch wenn das vielen nicht klar ist: Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette (OBEN ) steht. Tatsächlich droht aber erst ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überschritten ist.
Aufgepasst:
Eine Ordnungswidrigkeit ist das Überziehen jedoch schon, wenn der auf der Plakette am Fahrzeug angezeigte Monat verstrichen ist.

 

3. Welche Strafen drohen, wenn der HU-Termin verschwitzt wurde?

Das hängt davon ab, um wie viele Monate Sie zu spät dran sind . Wird der überfällige Zeitpunkt z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Bei Pkw, Motor rädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt: mehr als zwei Monate 15€,
vier bis acht Monate 25€.
Bei mehr als acht Monaten drohen 60 € Bußgeld, Gebühren und ein Punkt in Flensburg.

 

4. Kommen noch weitere Kosten dazu?

Bei der Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) selbst brauchen Sie keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist sie verpflichtet, ab einem Verzug von zwei Monaten eine "erweiterte HU", auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.

 

5. Gibt es eine Rückdatierung der HU, wenn der Termin überzogen wurde?

Nein, eine Rückdatierung, wie sie früher erfolgt ist , gibt es seit dem Jahr 2012 nicht mehr. Auch wenn der ursprüngliche Termin zur Hauptuntersuchung überzogen wurde, müssen Sie zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin mit Ihrem Fahrzeug antreten.

 

6. Bei der HU durchgefallen: Welche Fristen gelten für die Nachbesserung?

Die Frist für die Nachuntersuchung beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie das Auto erneut bei der Prüforganisation "vorführen".

Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue gebührenpflichtige HU gemacht werden.

15€ Verwarnungsgeld kostet es außerdem, wenn der Verzug z. B. bei einer Verkehrskontrolle entdeckt wird .

 

7. Bekommt man Probleme mit der Versicherung , wenn die HU überzog en ist?

Selbst wenn der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist , sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.

 

8. Was gilt für Autos mit Saison - Kennzeichen, wenn die HU im "Ruhezeitraum" fällig wird?

Dann muss sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden.
Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung.

 

9. Muss ein Fahrzeug (wenn angemeldet ) , das (momentan) nicht benutzt wird und auf einem Privatgrundstück abgestellt ist, auch die HU-Fristen einhalten?

Ja. Das Auto muss auch dann innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Prüforganisation. Für die HU ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Nutzung ausschlaggebend.
(Weil angemeldet & versichert, dürfte es auf öffentlichem Grund bewegt / gefahren werden!)