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Da immer wieder mal die Fragen
kommen,
Alles auch auf www.adac.de/hu nachlesbar .
1. Wo genau steht, wann die nächste HU fällig ist? Bei neuen PKW ist die technische Überprüfung erst nach drei Jahren fällig, danach dann alle zwei Jahre. (Aufgepasst: Bei neuen Zweirädern nach zwei Jahren !)
Eine Übersicht über die Fristen
für andere Fahrzeugarten finden Sie auf
adac.de/hu.
2. Darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Nein, auch wenn das vielen nicht
klar ist: Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss
innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette (OBEN
) steht. Tatsächlich droht aber erst ein
Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr
als zwei Monate überschritten ist.
3. Welche Strafen drohen, wenn der HU-Termin verschwitzt wurde?
Das hängt davon ab, um wie viele
Monate Sie zu spät dran sind . Wird der überfällige Zeitpunkt z. B.
im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld
verhängt werden. Bei Pkw, Motor rädern und leichten Anhängern (nicht
sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt: mehr als zwei
Monate 15€,
4. Kommen noch weitere Kosten dazu? Bei der Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) selbst brauchen Sie keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist sie verpflichtet, ab einem Verzug von zwei Monaten eine "erweiterte HU", auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.
5. Gibt es eine Rückdatierung der HU, wenn der Termin überzogen wurde? Nein, eine Rückdatierung, wie sie früher erfolgt ist , gibt es seit dem Jahr 2012 nicht mehr. Auch wenn der ursprüngliche Termin zur Hauptuntersuchung überzogen wurde, müssen Sie zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin mit Ihrem Fahrzeug antreten.
6. Bei der HU durchgefallen: Welche Fristen gelten für die Nachbesserung? Die Frist für die Nachuntersuchung beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie das Auto erneut bei der Prüforganisation "vorführen". Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue gebührenpflichtige HU gemacht werden. 15€ Verwarnungsgeld kostet es außerdem, wenn der Verzug z. B. bei einer Verkehrskontrolle entdeckt wird .
7. Bekommt man Probleme mit der Versicherung , wenn die HU überzog en ist? Selbst wenn der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist , sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.
8. Was gilt für Autos mit Saison - Kennzeichen, wenn die HU im "Ruhezeitraum" fällig wird?
Dann muss sie im ersten Monat des
nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden.
9. Muss ein Fahrzeug (wenn angemeldet ) , das (momentan) nicht benutzt wird und auf einem Privatgrundstück abgestellt ist, auch die HU-Fristen einhalten?
Ja. Das Auto muss auch dann
innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Prüforganisation. Für die
HU ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige
Nutzung ausschlaggebend.
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