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Das Kennzeichen und
die Vorschriften zu seiner Montage

 

Quelle : Motorrad - Szene Ausgabe März 2017, Seite 47

 

Hi Leutz,

hier der Text im Zitat, wie ich ihn der März-Ausgabe des "Spinners" entnehmen konnte

 

Titel / Zitat : " Was ist erlaubt ?

Das Kennzeichen muss - egal ob am originalen oder an Zubehör-Halter - so befestigt sein, dass es nur mit Werkzeug abnehmbar ist.

Im unbelasteten Zustand darf die obere Kante in der Horizontalen bis zu 30 Grad nach vorne geneigt sein.

Alternativ darf das Schild mit der Unterseite um 15 Grad nach vorne gebeugt sein.

Im unbeladenen Zustand muss die Unterkante mindestens 20 Zentimeter über dem Boden sein,
die Oberkante darf nicht höher als 1,5 Meter sein.

Außerdem muss das Schild auch aus einem seitlichen Winkel von 30 Grad und im gleichen Winkel von oben vollständig erkennbar sein.

Eine Kennzeichenbeleuchtung ist zwingend erforderlich. "

 

Zitat Ende

 

 

Anmerkung :

Den / die passenden Paragraphen aus der StVZO habe ich noch nicht ermitteln können, ich vertraue aber auf die perfekte Arbeit der Redaktion.