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Ein leidiges und immer wieder aufploppendes Problem - welchen Reifen darf ich fahren und was sagen die Papiere dazu.
Grundsätzlich hier die Quelle allen aktuellen Wissens meinerseits :
ADAC Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen
Quelle : https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf
Hierzu ist dem Grunde nach nicht mehr viel zu erwähnen, außer mein persönliches Empfinden und Verständnis des in der ADAC-pdf geschriebenen wie folgt :
1. jedwede Reifenhersteller- / Fabrikationsbindung bei neueren Mopeten ist hinfällig
2. für neuere Mopeten (und Reifen mit DOT ab Baujahr 2020) stimmt´s uneingeschränkt.
Steht aber in den Papieren irgend etwas (wie auch immer formuliert) von Reifen - Typen bzw. - Herstellern / - Fabrikat, muß dieser "Satz" / diese Erwähnung von einem §21 Prüfer komplett und ersatzlos gestrichen werden und diese Streichung ist beim Amt dann ein- bzw. auszutragen.
(Einzige Ausnahme :
Will sagen - in deren Pc wird der Zusatz gelöscht, was dann mit nur minimalem Zeitverzug (max 24h) auch im Zentralcomputer in Flensburg vermerkt wird , damit dann aber nur/alleine für dieses eine Motorrad mit dieser Fahrgest.-Nr. amtlich ist.
Dem Grunde nach müsste also jeder
Mopete vor gefühlt 2015 in die Papiere geschaut und, falls vorhanden,
die Erwähnung jedweder
Hersteller- / Fabrikatbindung,
(Reifenfabrikat :
Argumentationshilfe beim Prüfer? Steht im Schreiben vom ADAC (s.o) quasi vorformuliert drin.
Die aktuellen Reifen können,
technisch gesehen, 100% sicher alles besser als irgendwelche Reifen die
1990 oder so mal eingetragen wurden noch dazu diese Reifen, siehe
beispielhaft pkt. 3.1 , seite 6 im oben verlinkte ADAC-Schreiben, Die Reifen, die da beispielhaft beschrieben sind, gibt´s seit Jahrzehnten nicht mehr. ;-)
Aber wie schon geschrieben - das ALLES muß zwingend bei jedem einzelnen Motorrad geprüft und ggfls. per §21 Prüfer & Amt / Zulassungsstelle in den Papieren geändert werden.
Aber, liebe Leutz, denkt dran :
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