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Im Netz hier gefunden, http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/tacho.php
Da ist geschrieben : Zitat :
Die meisten Tachos gehen stark „vor" (sog. Tachovoreilung). Der durchschnittliche Wert liegt bei 4 %, es gibt allerdings auch genauere Fahrzeuge. Laut Richtlinie 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen. Für ältere Fahrzeuge sind bis zu 7% des Skalenendwertes zulässig. Nicht voreilig aufgrund der Tachoanzeige aufregen. Die meisten Tachos gehen stark „vor" (sog. Tachovoreilung). Der durchschnittliche Wert liegt bei 4 %, es gibt allerdings auch genauere Fahrzeuge. Laut Richtlinie 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen. Für ältere Fahrzeuge sind bis zu 7% des Skalenendwertes zulässig. Wer den spezifischen Wert für sein Modell wissen will, sollte in einen Autotest der besseren Motorzeitschriften reinschauen (mot, auto motor und sport, usw.), die testen i.a.R. auch die Tachovoreilung bei verschiedenen Geschwindigkeiten zwischen 30 und 130/160 (Motor und v.a. Getriebeart müssen aber passen !). Auch anhand früherer Messungen läßt sich die Voreilung für den gemessenen Geschwindigkeitsbereich feststellen. Dazu kommt noch die Meßtoleranz. Diese beträgt bei allen gängigen Geräten, außer dem „Provida-System" , 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %, auf den nächsten vollen km/h aufgerundet (also bei 140 km/h 4.2 km/h, aufgerundet 5 km/h Toleranz).
Bei den
Provida-Fahrzeugen (Zivilfahrzeuge, die nachfahren) sind 5 %
abzuziehen
Zitat Ende
Und noch ein Nachsatz. Zu wenig darf ein Tacho niemals anzeigen - ist dies der Fall, muß zwingend eine Korrektur vorgenommen werden á la SpeedoHealer & Co.
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